Veranstalter: | Marine-Regatta-Verein Peenemünde 1990 e.V. |
Segelrevier: | Peenestrom vor Peenemünde |
Bootsklasse: | Optimist B, Cadet, OK mini, Laser Radial, 4.7, Frear east 11, 420er, weitere Bootsklassene auf Anfrage |
Wettkampfbestimmung: | ISAF Wettfahrtregeln 2017-2020 |
Wertung: | Gewertet wird nach dem Low-Point-System der „ISAF Wettfahrtregeln 2013-2016“ |
Regattatermin: | Samstag, 11.08.2018 |
Wettfahrtleiter: | Marco Martens |
Schiedsgericht: | stellt der MRV Peenemünde |
Regattakurs: | Dreiecks- oder IODA-Kurs, nach Segelanweisung |
Meldeschluß: |
??.0?.2018, bitte ungefähre Teilnehmerzahlen der Kindergruppen wegen Planung der Verpflegung 1 Woche eher durchgeben |
Meldung: |
per Mail an bootsbauweiss@web.de oder http://www.raceoffice.org |
Startgeld: |
für Teilnehmer des Segellagers Peenemünde frei, sonst je Teilnehmer: Kinder und Jugend ?€ Erwachsene ??€ |
Preise: |
Wanderpokale, Medaillen, Urkunden, kleine Sachpreise |
Liegeplätze: |
im Hafen des MRV Peenemünde |
Unterkunft : |
in eigenen Zelten oder Wohnanhängern auf dem Gelände des MRV Peenemünde |
Ablauf: |
09:00 Uhr Steuermannsbesprechung 10:00 Uhr Erster Start 12.00 Uhr Mittagspause (Kröslin und Peenemünde) 16.00 Uhr Ende der Wettfahrt 18.30 Uhr Siegerehrung, anschließend Lagerfeuer, Grillabend, Musik (witterungsbedingte Änderungen des Ablaufs vorbehalten) |
Verpflegung: |
Mittagessen: (bitte anmelden!) warmes Mittagessen für ?€ pro Teilnehmer, ??€ für Gäste, Kuchen und Getränke frei
Grillen/Abendbrot: für Teilnehmer der Regatta frei, Gäste zahlen bitte vor Ort |
Ansprechpartner: |
Greta Weiß, Tel. 0172 7978602 |
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.