Ausschreibung  Peenemünder Jollenpokal

Veranstalter: Marine-Regatta-Verein Peenemünde 1990 e.V.
 Segelrevier: Spandowerhagene Wiek, Peenestrom vor Peenemünde
Bootsklasse: Optimist B, 420er, Far east 11, ILCA 4, ILCA 6 
Wettkampfbestimmungen: Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt. WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.
Wertung: Gewertet wird nach dem Low-Point-System der "ISAF Wettfahrtregeln 2021-24"
Regattatermin: Samstag, 19.08.2023
Wettfahrtleiter: Michael Groth
Schiedsgericht: stellen MRV Peenemünde und KRV
Regattakurs: Dreiecks- oder Trapezkurs nach Segelanweisung in der Spandowerhagener Wiek
Meldeschluß:

16.08.2023

Meldung:

über manage2sail

Startgeld:

Einmannboote 10 €, Zweimannboote 20 €

Preise:

Medaillen, Sachpreise

Liegeplätze:

im Hafen des MRV Peenemünde

Unterkunft :

begrenzte Anzahl von Stellplätzen auf dem Gelände des MRV Peenemünde. Vorrang haben die Teilnehmer des in der Woche stattfindenden Segellagers; bei Meldung bitte angeben.

Weitere Unterkunftsmöglichkeiten unter www.halbinsel-peenemuende.de am Haupthafen Peenemünde.

Ablauf:

09:30 Uhr Steuermannsbesprechung

11:00 Uhr Erster Start

15.00 Uhr letzte Startmöglichkiet

ca. 18.00 Uhr Siegerehrung, anschließend Abschlussfete des Segellagers

(witterungsbedingte Änderungen des Ablaufs vorbehalten)

Verpflegung:

Im Anschluss an die Regatta gibt´s Kaffee und Kuchen; Abendessen vom Grill - für Regattateilnehmer kostenfrei

Ansprechpartnerin:

Greta Weiß, Tel. 0172 7978602


Haftungsausschluss / Einverständniserklärung

 

Klasse + Segel-Nr.: __________________________________________

Name:                     __________________________________________

Verein:                    __________________________________________

 

Haftungsausschluss Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel

 

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.

 

In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

 

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

 

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Einverständniserklärung

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung sowie deren Betreuer eklären sich bereit, das von ihnen während der Veranstaltung Fotos gemacht werden, die bei Bedarf durch den veranstalteten Verein in den entsprechenden Medien veröffentlicht werden können.

 

Ist dies ausdrücklich nicht erwünscht, ist dies durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer bei der Startmeldung zu erklären.

Ort / Datum / Unterschrift Seglerin / Segler

 

Ort / Datum / Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmern