Veranstalter: |
Marine-Regatta-Verein Stützpunkt Peenemünde 1990 e.V. |
Segelrevier: |
Peenestrom und Greifswalder Bodden rund um die Insel Ruden |
Bootsklasse: |
Kutter ZK 10 |
Wettkampfbestimmung: |
ISAF Wettfahrtregeln 2021-2024 / Klassenvorschrift ZK 10 Ausgabe 03/04 |
Rangliste: |
Landesrangliste MV 2016, gem. Beschluss Verbandstag LSSV MV 2014 Deutsche Kutterrangliste, gem. Ranglistenordnung DSSV |
Wertung: |
Gewertet wird nach dem Low-Point-System der "ISAF Wettfahrtregeln 2021-2024" |
Rangliste: |
Landesrangliste MV 2016: gemäß Beschluss Verbandstag LSSV MV 2014 Deutsche Kutterrangliste: gemäß Ranglistenordnung DSSV |
Regattatermin / Ort: |
Samstag, 09.07.2022 / Sportboothafen des MRV Stützpunktes Peenemünde |
Wettfahrtleiter: |
Michael Groth |
Schiedsgericht: |
stellt der MRV Peenemünde |
Regattakurs: |
mehrere Streckenwettfahrten auf dem Peenestrom und rund um die Insel Ruden. In Abhängigkeit von der Wetterlage behalten wir uns jedoch vor, den Regattakurs individuell zu ändern. |
Teilnahmeberechtigung: |
Besatzungen des DSSV und DMB. Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen gültigen Führerschein besitzen. |
Meldeschluss: |
06.07.2022 |
Meldung: |
unter http://lssv-mv.de/anmeldung-peenemuende-2022/ oder per E-Mail an rudenregatta@gmx.de |
Startgeld: |
40,00 Euro |
Zahlung |
Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Alehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen oder bei der Anmeldung am Freitag zu bezahlen. |
Bankverbindung Konto |
IBAN: DE 07 1505 0500 0384 0014 16 BIG: NOLADE21GRW Sparkasse Vorpommern |
Preise: |
3 x Glocken auf Treibholz, Urkunden und Sachpreise |
Anreise: |
am 08.07.2022 oder nach Absprache |
Kranen: |
Freitag 08.07.2022 von 18:00 Uhr-20:00 Uhr Samstag 09.07.2022 nach der Regatta |
Liegeplätze: |
im Hafen des MRV Peenemünde |
Unterkunft : |
in eigenen Zelten oder Wohnanhängern auf dem Gelände des MRV Peenemünde |
Anmeldung: |
Freitag 08.07.2022 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr Samstag 09.07.2022 von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr |
Ablauf: |
09:00 Uhr Steuermannsbesprechung 10:00 Uhr erster Start |
Verpflegung: |
Samstag: morgens ab 07.00 Uhr Frühstück Nach der Regatta: Gegrilltes und Getränke im Rahmen der Regattafete Sonntag: morgens ab 08.00 Uhr Frühstück Meldeschluss für das Frühstück an beiden Tagen ist der 06.07.2022. |
Bemerkungen: |
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kutter nach der Regatta auf dem Gelände (Landliegeplatz) verbleiben können, damit die Anfahrt zur nächsten Regatta vereinfacht wird. Bei Interesse: Info bei der Anmeldung.
Durch behördliche Festlegungen zur aktuellen Corona-Lage im unmittelbaren Vorfeld der Regatta kann der Veranstalter zu inhaltlichen und terminlichen Änderungen der Ausschreibung veranlasst werden. Sollte dieser Fall eintreten, erfolgen entsprechende Mitteilungen nach diesen Bemerkungen in einem extra Feld mit der Bezeichnung "Änderungen". Bitte informiert Euch spätestens unmittelbar vor Eurer Anreise zur Regatta noch einmal. |
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.